Krane - Hängekrane
Hängekrane sind Brückenkrane in Ein- und Zweiträgerausführungen, deren Laufbahnen (z.B. 1- oder
Stegblechträger mit zwei Winkelprofilen) nicht an der Wand befestigt, sondern über Zuganker an der
Decken- oder Dachkonstruktion der Halle aufgehängt werden. Sie sind teilweise lediglich in
Längsrichtung versteift und können in Querrichtung pendeln. Die Kranbrücke ist unterhalb der
Kranlaufbahnen angeordnet und trägt ebenfalls eine verfahrbare Laufkatze.
Hängekrane können Lasten in benachbarte Hallenschiffe oder parallele Kranbahnen befördern, da die
Laufkatze von einem Träger auf den Träger des Nachbarkranes überwechseln kann. Das Überwechseln
erfolgt direkt, wenn beide Krane in einem Hallenschiff verfahren. Es erfolgt indirekt über ortsfest
auf Höhe der Träger montierte Schienenstücke, falls die Krane in unterschiedlichen durch Pfeiler
oder Wände getrennten Hallenschiffen verfahren.
Die Kranbrücke der Hängekrane ist meistens als Stegblech- oder Kastenträger in Ein- oder
Zweiträgerbauweise ausgeführt. An ihr verfährt eine Unterflanschlaufkatze auf an der Unterseite
angeschweißten Laufbahnen. Ihr Antrieb erfolgt alternativ durch Elektrofahrwerke oder durch
Reibradantriebe, wobei bei letzteren ein Getriebebremsmotor ein mit Gummi oder Kunststoff (Vulkolan)
beschichtetes Reibrad antreibt.
Vorteilhaft gegenüber Brückenkranen sind die geringere Eigenmasse und Bauhöhe der Hängekrane. Infolge der seitlichen Pendelmöglichkeit der Kranbahnen weisen sie ohne konstruktiven Mehraufwand bessere
Führungseigenschaften auf. Durch den Wegfall der schweren Kranstützen wird die Hallenkonstruktion
trotz erhöhter Deckenbelastung leichter und damit preiswerter. Nachteilig sind die begrenzte
Tragfähigkeit und Geschwindigkeit sowie der größere Verschleiß der Hängekrane. Für das Hubwerk
werden oft Elektrozüge eingesetzt.
Einsatzmöglichkeiten
Hängekräne werden in Werkstätten, Lägern, Montage- und Flugzeughallen für kleine bis mittlere
Fördermengen und Lasten (1-2 t) eingesetzt.